ISQM-CH 2: auftragsbegleitende Qualitätssicherung im Revisionsunternehmen
Stand: · fastview ag, Suhr
Fachlich verantwortlich: Marco Zanetti und Reto Ackermann, Treuhänder und Wirtschaftsprüfer, fastview ag
ISQM-CH 2 regelt die auftragsbegleitende Qualitätssicherung: Eine Person, die nicht zum Auftragsteam gehört, beurteilt vor der Berichtsabgabe die wesentlichen Urteile des Teams und die Schlussfolgerungen im Bericht. Der Standard ergänzt ISQM-CH 1, das Qualitätsmanagement des Unternehmens als Ganzes. pruvia hält diese Qualitätssicherung je Mandat fest und gibt die Angaben als Nachweis an das Qualitätsmanagement weiter.
Kurz zusammengefasst
- Verlangt ist die auftragsbegleitende Qualitätssicherung bei hohem öffentlichem Interesse, signifikanten Risiken oder ungewöhnlichen Umständen, bei gesetzlicher oder regulatorischer Vorgabe und nach der Richtlinie des Revisionsunternehmens.
- Die qualitätssichernde Person gehört nicht zum Auftragsteam, ist geeignet und objektiv; für die bisherige Auftragsverantwortliche oder den bisherigen Auftragsverantwortlichen gilt eine Abkühlungsfrist von zwei Jahren.
- Sie ist vor dem Berichtsdatum abgeschlossen (ISA-CH 220) und fliesst als Nachweis in ISQM-CH 1 ein; die Nachschau prüft später, ob die Kriterien angewandt wurden.
- pruvia führt je Mandat fünf Schritte von den Erklärungen der Personen bis zur Auftragsdurchsicht.
Worum es bei ISQM-CH 2 geht
ISQM-CH 2 ist die Schweizer Fassung des internationalen Standards ISQM 2 über die auftragsbegleitende Qualitätssicherung (englisch: engagement quality review). Er regelt, wie die qualitätssichernde Person bestimmt wird, welche Anforderungen sie erfüllen muss und wie sie ihre Durchsicht durchführt und dokumentiert. Die auftragsverantwortliche Person bleibt für die Qualität des Auftrags verantwortlich; die Qualitätssicherung ersetzt ihre Verantwortung nicht, sie liefert eine zweite, objektive Beurteilung der wichtigsten Urteile.
Ob für einen Auftrag eine solche Durchsicht nötig ist, folgt nicht aus ISQM-CH 2 allein. Das Revisionsunternehmen legt im Rahmen von ISQM-CH 1 Kriterien fest (Tz. 34(f)) und wendet sie auf jeden Auftrag an. ISQM-CH 2 beginnt dort, wo der Entscheid «erforderlich» gefallen ist.
Wann sie verlangt ist
Eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung wird in diesen Fällen durchgeführt:
- Der Auftrag unterliegt einem hohen öffentlichen Interesse (PIE).
- Es wurden signifikante Risiken oder ungewöhnliche Umstände festgestellt.
- Gesetzliche oder regulatorische Anforderungen verlangen sie.
- Die firmeneigene Richtlinie im Qualitätsmanagementsystem sieht sie vor.
Der vierte Fall ist der Spielraum des Unternehmens. Ein kleines Revisionsunternehmen kann etwa festlegen, dass jeder Auftrag mit einer schwierigen Konsultation oder jede ordentliche Revision einer grösseren Gesellschaft durchgesehen wird. Wichtig ist, dass die Kriterien schriftlich vorliegen, dass der Entscheid je Auftrag festgehalten ist und dass auch ein Entscheid gegen die Qualitätssicherung eine Begründung trägt.
Wer sie durchführen darf
Die qualitätssichernde Person muss drei Anforderungen erfüllen:
- Eignung: Sie hat Kompetenz und Erfahrung, die der Art und Komplexität des Auftrags entsprechen, genügend Zeit für die Durchsicht und die nötige Autorität, um Einwände durchzusetzen.
- Objektivität: Sie gehört nicht zum Auftragsteam und wirkt an den wesentlichen Urteilen des Auftrags nicht mit. Berät sie das Team, bleibt das auf Fragen beschränkt, die ihre Objektivität nicht gefährden.
- Abkühlungsfrist: Wer den Auftrag als Verantwortliche oder Verantwortlicher geleitet hat, darf erst nach zwei Jahren die auftragsbegleitende Qualitätssicherung desselben Mandats übernehmen.
Die Person kann dem eigenen Unternehmen angehören oder extern sein. In einem Unternehmen mit nur einer zugelassenen Person kommt in der Regel nur eine externe Person in Frage, etwa aus einem anderen Revisionsunternehmen. Das Unternehmen prüft Eignung und Objektivität vor der Bestellung und hält das Ergebnis fest.
Was sie umfasst
Die qualitätssichernde Person bespricht die wesentlichen Sachverhalte mit der auftragsverantwortlichen Person und prüft ausgewählte Unterlagen aus den Arbeitspapieren. Im Mittelpunkt stehen fünf Bereiche:
- Planung: Risikobeurteilung, Wesentlichkeit und die geplanten Reaktionen auf die Risiken.
- Wesentliche Urteile: Ob die Urteile des Teams angemessen sind, besonders bei signifikanten Risiken und Schätzungen, und wie die Beurteilung der Unabhängigkeit durch das Team ausfiel.
- Konsultationen: Ob schwierige oder strittige Sachverhalte konsultiert wurden und die Schlussfolgerungen im Auftrag umgesetzt sind.
- Berichtsentwurf: Die Jahresrechnung und der Entwurf des Berichts; die Schlussfolgerungen müssen zu den Prüfungsnachweisen passen.
- Dokumentation: Die Arbeitspapiere zu den wesentlichen Urteilen belegen die Schlussfolgerungen nachvollziehbar.
Die Durchsicht ist keine zweite Prüfung. Sie konzentriert sich auf die Punkte, bei denen ein Fehlurteil die Aussage des Berichts am stärksten verändern würde. Die qualitätssichernde Person dokumentiert, was sie durchgesehen hat, welche Feststellungen sie machte und wie diese geklärt wurden.
Abschluss vor dem Berichtsdatum
ISA-CH 220 knüpft den Bericht an die Qualitätssicherung: Die auftragsverantwortliche Person datiert den Bericht nicht, bevor die auftragsbegleitende Qualitätssicherung abgeschlossen ist. Abgeschlossen ist sie erst, wenn die Feststellungen der qualitätssichernden Person geklärt sind und ihr keine Sachverhalte bekannt sind, nach denen die wesentlichen Urteile unangemessen wären. Praktisch heisst das: Die Durchsicht gehört in den Terminplan des Auftrags, mit genügend Reserve vor dem Zeitpunkt, an dem der Bericht unterzeichnet und versandt werden soll.
Verhältnis zu ISQM-CH 1 und zur Nachschau
ISQM-CH 1 verlangt in der Komponente «Auftragsdurchführung» (Tz. 31, 34(f)), dass das Revisionsunternehmen Kriterien für die auftragsbegleitende Qualitätssicherung festlegt. In pruvia gehört dazu der Nachweis «Auftragsbegleitende Qualitätssicherung beurteilt»: Er zeigt, dass für die Mandate des Unternehmens der Entscheid vorliegt. Wie das System insgesamt aufgebaut wird, beschreibt die Seite ISQM-CH 1 im Revisionsunternehmen.
Die Nachschau (Komponente «Überwachung und Behebung», Tz. 35–47) schaut danach zurück. Im Firm-Review fragt sie, ob Konsultationen und auftragsbegleitende Qualitätssicherung dokumentiert sind; im File-Review prüft sie bei einem abgeschlossenen Mandat, ob die Kriterien angewandt wurden. Beide Instrumente ergänzen sich: Die auftragsbegleitende Qualitätssicherung verhindert Fehlurteile vor dem Bericht, die Nachschau entdeckt systematische Lücken im Nachhinein. Wer ein Mandat nachschaut, darf daran nicht beteiligt gewesen sein; auch die Nachschau kann ein Unternehmen extern vergeben, wie in Nachschau und jährliche Beurteilung beschrieben.
Geltung: ordentliche und eingeschränkte Revision
Für die ordentliche Revision und die gleichgestellten Prüfungen gelten mindestens ISQM-CH 1, ISQM-CH 2 und ISA-CH 220. Für die eingeschränkte Revision gilt mindestens der AQM-Leitfaden von TREUHAND|SUISSE. Revisionsexperten-Unternehmen wenden das ISQM-CH-Set auf alle Mandate an, auch auf eingeschränkte Revisionen.
Die Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) anerkennt ISQM-CH 1 und ISQM-CH 2 seit dem 15. Dezember 2025 und ISA-CH 220 seit dem 15. Dezember 2024. Das Rundschreiben 1/2014 zum internen Qualitätsmanagement wurde am 19. Juni 2026 geändert und ist ab dem 15. Dezember 2026 verbindlich; QS 1 und ISQC-CH 1 laufen damit aus. Massgebend sind die Verlautbarungen von EXPERTsuisse und der RAB.
So führt pruvia sie je Mandat
Auf der Seite «Qualitätssicherung auf Auftragsebene (ISQM-CH 2)» führt pruvia fünf Schritte; je Schritt steht, ob er erledigt ist.
- Erklärungen der mitwirkenden Personen. Je Person wird bestätigt: Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, Kenntnisnahme des Qualitätsmanagementsystems und Freiheit von Interessenkonflikten. Liegt schon eine Jahresbestätigung vor, lässt sie sich übernehmen.
- Massnahmen auf Auftragsebene. Sechs Bestätigungen: Annahme und Fortführung, Unabhängigkeit des Teams, Eignung und Kapazität, Konsultation, Beurteilung der Notwendigkeit einer auftragsbezogenen Qualitätsdurchsicht und Auftragsdurchsicht vor der Berichtsabgabe.
- Konsultation. Entscheid, ob die Konsultation einer Spezialistin oder eines Spezialisten erforderlich ist, mit Bemerkung.
- Auftragsbegleitende Qualitätssicherung. Entscheid «erforderlich» oder «nicht erforderlich» mit Bemerkung zur Begründung. Die vier Fälle aus dem Abschnitt «Wann sie verlangt ist» stehen als Hinweis daneben.
- Auftragsdurchsicht vor der Berichtsabgabe. Die Mandatsleitung bestätigt, dass die Durchsicht stattgefunden hat.
Aus diesen Angaben bildet pruvia den Nachweis «Auftragsbegleitende Qualitätssicherung beurteilt» in der Komponente «Auftragsdurchführung» von ISQM-CH 1. Lautet der Entscheid «nicht erforderlich», gilt der Schritt als erledigt; lautet er «erforderlich», bleibt er offen, bis die Durchführung bestätigt ist. Die Berichtsfreigabe läuft in pruvia im Vier-Augen-Prinzip. Die Beurteilung der Urteile des Teams nimmt die qualitätssichernde Person vor; pruvia beurteilt nichts.
Häufige Fragen
Wann braucht ein Auftrag eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung?
Bei Aufträgen von hohem öffentlichem Interesse (PIE), bei signifikanten Risiken oder ungewöhnlichen Umständen, wenn Gesetz oder Aufsicht sie verlangen und wenn die Richtlinie des Revisionsunternehmens sie vorsieht. Das Unternehmen legt die Kriterien in seinem Qualitätsmanagementsystem fest und entscheidet je Auftrag.
Wer darf die auftragsbegleitende Qualitätssicherung durchführen?
Eine Person, die nicht zum Auftragsteam gehört, über die nötige Kompetenz, Erfahrung, Zeit und Autorität verfügt und objektiv ist. Sie kann dem eigenen Unternehmen angehören oder extern sein. In einem Unternehmen mit nur einer zugelassenen Person kommt in der Regel nur eine externe Person in Frage.
Darf die bisherige Auftragsverantwortliche oder der bisherige Auftragsverantwortliche die Qualitätssicherung übernehmen?
Erst nach einer Abkühlungsfrist von zwei Jahren. Bis dahin fehlt die geforderte Objektivität, weil die Person die wesentlichen Urteile des Auftrags selbst mitgeprägt hat.
Was gilt für die eingeschränkte Revision?
Für die eingeschränkte Revision gilt mindestens der Leitfaden zur Qualitätssicherung von TREUHAND|SUISSE (AQM-Leitfaden). Revisionsexperten-Unternehmen wenden das ISQM-CH-Set auf alle ihre Mandate an, also auch auf eingeschränkte Revisionen.
Bis wann muss die Qualitätssicherung abgeschlossen sein?
Vor dem Berichtsdatum. Die auftragsverantwortliche Person datiert den Bericht nicht, solange die Qualitätssicherung nicht abgeschlossen ist und ihre Feststellungen nicht geklärt sind (ISA-CH 220).
Worin unterscheidet sich die auftragsbegleitende Qualitätssicherung von der Nachschau?
Die auftragsbegleitende Qualitätssicherung erfolgt je Auftrag vor der Berichtsabgabe. Die Nachschau nach ISQM-CH 1 beurteilt danach in der Regel mit Stichproben, ob das Qualitätsmanagementsystem wirkt und die Kriterien angewandt wurden.
Was hält pruvia zur auftragsbegleitenden Qualitätssicherung fest?
Je Mandat die Erklärungen der mitwirkenden Personen, die Massnahmen auf Auftragsebene, den Entscheid zu Konsultation und zur auftragsbegleitenden Qualitätssicherung mit Bemerkung sowie die Auftragsdurchsicht vor der Berichtsabgabe. Das Ergebnis fliesst als Nachweis in ISQM-CH 1 ein. Die Beurteilung selbst nimmt die qualitätssichernde Person vor.
pruvia ausprobieren
Der Systemrundgang zeigt pruvia mit Beispieldaten, ohne Registrierung. Für Fragen zu Ihrem Revisionsunternehmen vereinbaren Sie eine Online-Demo.
Weitere Wissensseiten
Audit, Revision, Prüfung: Begriffe
Was Audit, Revision, Revisionsstelle, Audit-Tool und Prüfsoftware in der Schweiz bedeuten und wie sie zusammenhängen.
ÜberblickAudit-Software Schweiz
Was eine Revisionssoftware für Schweizer Revisionsunternehmen können muss – Punkt für Punkt mit dem Stand in pruvia.
PrüfungsartEingeschränkte Revision
Ablauf nach SER, negative Zusicherung, Prüfprogramm mit Leadsheets und Revisionsbericht – und was pruvia dabei übernimmt.
PrüfungsartOrdentliche Revision und IKS
Risikobeurteilung, IKS-Existenzprüfung, Kontrolltests und umfassender Bericht an den Verwaltungsrat – so bildet pruvia sie ab.
BuchungsanalyseJournal Entry Testing: 14 Prüfmuster
Welche Muster pruvia im Buchungsjournal sucht, was sie finden und wie Befunde in die Risikobeurteilung gelangen.
ZusammenarbeitUnterlagenliste und Kundenportal
Unterlagen und Fragen mit Frist anfordern, Erinnerungen steuern und Eingänge als Nachweis im Prüfgebiet ablegen.
QualitätsmanagementISQM-CH 1 im Revisionsunternehmen
Acht Komponenten, Nachweise aus den Prüfakten, Nachschau, jährliche Beurteilung sowie Personen, Reglemente und Versicherungen.
SoftwarewechselÜbergangsjahr und Altjahre
Im Altsystem geprüfte Jahre kennzeichnen, alte Prüfdossiers ablegen und das erste Jahr in pruvia mit Vorjahreszahlen beginnen.
AutomatisierungKI und Automatisierung
Was pruvia in jedem Prüfschritt automatisch erledigt, wo die KI vorschlägt und wo sie bewusst nicht eingreift.