Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juli 2026 · Nutzungsbedingungen für die Software «pruvia»

1. Geltungsbereich und Vertragspartnerin

Diese AGB regeln die Nutzung der Software «pruvia» (nachfolgend «Anwendung»), bereitgestellt durch die fastview ag, Reiherweg 2, 5034 Suhr (nachfolgend «Anbieterin»). Mit der Registrierung bzw. Nutzung der Anwendung akzeptiert die Kundin diese AGB.

2. Leistungsbeschreibung

pruvia ist eine webbasierte Software (SaaS) zur Durchführung und Dokumentation der eingeschränkten Revision sowie von Spezialprüfungen. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Beschreibung auf pruvia.ch. Die Anbieterin entwickelt die Anwendung laufend weiter.

3. Registrierung und Benutzerkonto

Die Nutzung setzt ein Benutzerkonto voraus. Die Kundin hält ihre Zugangsdaten geheim und schützt ihr Konto zusätzlich durch die obligatorische Zwei-Faktor-Anmeldung. Sie ist für sämtliche über ihr Konto vorgenommenen Handlungen verantwortlich.

4. Pflichten der Kundin

5. Verfügbarkeit

Die Anbieterin bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Störungen oder Umstände ausserhalb des Einflussbereichs der Anbieterin können zu Unterbrüchen führen.

6. Preise und Zahlung

Die Lizenz umfasst ein Basispaket sowie – nach Wahl der Kundin – Zusatzpakete und eine bestimmte Anzahl Mandate. Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Rechnung. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (aktuell 8.1 %).

Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich im Voraus für die gesamte Vertragsperiode (Abrechnungsperiode = ein Jahr, siehe Ziff. 7). Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar (Zahlung auf Rechnung mit Schweizer QR-Zahlteil). Bei Zahlungsverzug ist pruvia berechtigt, den Zugang einzuschränken (nur lesen) oder zu sperren.

Anpassung der Lizenz während der Laufzeit: Die Kundin kann ihre Lizenz jederzeit anpassen (zusätzliche Mandate, zusätzliche Pakete). Für eine solche Erhöhung wird eine Nachtragsrechnung gestellt, die dem Preis der neuen Konfiguration abzüglich der bereits verrechneten Beträge der laufenden Vertragsperiode entspricht. Die angepasste Konfiguration endet zusammen mit der bestehenden Vertragsperiode (kein anteiliger Auf-/Abschlag, siehe Ziff. 7); es findet keine Pro-rata-Berechnung statt. Eine Reduktion (weniger Mandate, Wegfall von Paketen) wird auf die neue Konfiguration umgestellt, führt jedoch während der laufenden Periode zu keiner Rückerstattung bereits bezahlter Beträge.

7. Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertrags- und Abrechnungsperiode beträgt ein Jahr. Das Jahr wird ab dem Erstabschluss (erstmalige Lizenzierung) berechnet. Sämtliche während der laufenden Periode gebuchten Anpassungen (zusätzliche Pakete oder Mandate) enden am selben Datum wie die ursprüngliche Lizenz – wird der Basisvertrag beispielsweise am 1. Januar abgeschlossen und werden später im Jahr Zusatzpakete oder Mandate gebucht, so läuft alles am darauffolgenden 31. Dezember gemeinsam aus.

Der Vertrag verlängert sich, sofern nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der Periode gekündigt wird, jeweils um ein weiteres Jahr zu den dann gültigen Bedingungen. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Nach Beendigung wird der Zugang deaktiviert; die Kundin kann ihre Daten vor Ablauf exportieren. Bereits bezahlte Beträge werden bei einer Kündigung während der laufenden Periode nicht zurückerstattet.

8. Daten der Kundin und Datenschutz

Die von der Kundin erfassten Daten bleiben deren Eigentum. Die Anbieterin bearbeitet diese als Auftragsbearbeiterin ausschliesslich zur Erbringung der Leistung. Es gilt ergänzend die Datenschutzerklärung. Die Kundin bleibt für die Einhaltung ihrer eigenen berufs- und datenschutzrechtlichen Pflichten verantwortlich.

9. Geheimhaltung

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung.

10. Haftung

Die Anbieterin haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden (namentlich Datenverlust, entgangener Gewinn) ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die fachliche Verantwortung für Prüfung und Bericht verbleibt bei der Revisionsstelle.

11. Änderungen der AGB

Die Anbieterin kann diese AGB anpassen. Änderungen werden der Kundin in geeigneter Form mitgeteilt; massgebend ist die jeweils aktuelle, auf pruvia.ch veröffentlichte Fassung.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 5000 Aarau, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände entgegenstehen.