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Audit-Software Schweiz: Was ein Audit-Tool für die Revision können muss

Stand: · fastview ag, Suhr

Fachlich verantwortlich: Marco Zanetti und Reto Ackermann, Treuhänder und Wirtschaftsprüfer, fastview ag

Eine Audit-Software für die Schweiz muss mehr können als Checklisten verwalten: Sie bildet die gesetzliche Revision nach Schweizer Recht und Standards ab, macht jede Prüfungshandlung nachvollziehbar und hält die Daten der Kunden sicher. Diese Seite nennt die Anforderungen und zeigt je Punkt, was pruvia dazu tut.

Kurz zusammengefasst

  • In der Schweiz heisst die gesetzliche Abschlussprüfung «Revision»; «Audit» ist der internationale Begriff dafür.
  • Kernanforderungen sind ein vollständiges Prüfdossier, Nachvollziehbarkeit mit Visum und Datum, Leadsheets mit Nachweisen und ein Bericht im Wortlaut der Schweizer Standards.
  • Dazu kommen die Zusammenarbeit mit dem Kunden, das Qualitätsmanagement des Revisionsunternehmens und ein Betrieb, der dem Schweizer Datenschutz genügt.

Checkliste: zehn Kriterien für die Auswahl

Die folgenden Fragen eignen sich für den Vergleich von Revisionssoftware, unabhängig vom Anbieter. Die Abschnitte darunter erklären jedes Kriterium und nennen den Stand in pruvia.

KriteriumFrage an die Software
Prüfungsarten nach Schweizer RechtDeckt die Software die eingeschränkte Revision nach SER, die ordentliche Revision und die gesetzlichen Spezialprüfungen ab?
Prüfdossier mit klarem AblaufGibt es je Mandat und Geschäftsjahr eine Akte von der Annahme bis zum Bericht, mit Freigaben in fester Reihenfolge?
NachvollziehbarkeitTrägt jede Prüfungshandlung Beurteilung, Visum und Datum, und gibt es ein Protokoll der wesentlichen Schritte?
Leadsheets und NachweiseSind die Zahlen bis auf das Konto prüfbar, mit Vorjahr, Veränderung und Belegen am richtigen Ort?
Bericht im Wortlaut der StandardsFolgt der Revisionsbericht den Berichtsbeispielen der Berufsorganisation, in den nötigen Sprachen?
Unterlagen vom KundenLassen sich Unterlagen mit Frist anfordern und Eingänge als Nachweis ablegen?
Analyse der BuchungenWertet die Software das ganze Buchungsjournal nach Mustern aus?
QualitätsmanagementUnterstützt sie das Qualitätsmanagement des Revisionsunternehmens nach ISQM-CH 1?
Hosting und DatenschutzWo liegen die Daten, wie sind die Unternehmen getrennt, und wie wird KI eingesetzt?
Wechsel ohne DatenverlustBleiben frühere Prüfungen nach dem Wechsel auffindbar, und wie beginnt das erste Jahr?

Audit-Software oder Revisionssoftware?

Im Schweizer Recht heisst die gesetzliche Prüfung der Jahresrechnung Revision: Das Obligationenrecht unterscheidet die ordentliche Revision (Art. 727 OR) und die eingeschränkte Revision (Art. 727a OR); geprüft wird durch die Revisionsstelle. «Audit» ist die internationale Bezeichnung für die Abschlussprüfung, wie sie etwa die Prüfungsstandards ISA-CH verwenden. Eine Audit-Software für die Schweiz ist deshalb eine Revisionssoftware: Sie muss die Schweizer Prüfungsarten, Standards und Berichte abbilden, nicht nur einen internationalen Prüfungsablauf. Ob man von Auditsoftware, Audit-Tool oder Revisionssoftware spricht, ist eine Frage der Sprache; entscheidend ist, was das Werkzeug für die gesetzliche Prüfung leistet. Die Begriffe im Einzelnen erklärt die Seite Audit, Revision, Prüfung: Begriffe in der Schweiz.

Was ein Audit-Tool in der Schweiz können muss

1. Prüfungsarten nach Schweizer Recht

Die Software muss die eingeschränkte Revision nach SER abdecken, die ordentliche Revision und die Spezialprüfungen, die das Gesetz der Revisionsstelle oder dem zugelassenen Revisionsexperten zuweist. pruvia: Eingeschränkte Revision mit Prüfprogramm nach SER; Spezialprüfungen wie Gründungs- und Kapitalerhöhungsprüfung, Kapitalherabsetzung, Zwischenabschluss bei Überschuldung, Aufwertung, Zwischendividende, Umwandlung und Liquidation mit eigener Prüfungsbestätigung. Ordentliche Revision mit Risikobeurteilung, IKS-Existenz- und Kontrollprüfung, Risiko-Kontroll-Matrix und umfassendem Bericht an den Verwaltungsrat. Mehr unter eingeschränkte Revision und ordentliche Revision und IKS.

2. Prüfdossier mit klarem Ablauf

Je Mandat und Geschäftsjahr braucht es ein Prüfdossier, das von der Annahme bis zum Bericht vollständig ist. pruvia: Eine Akte je Mandat und Jahr; die Statusübersicht zeigt auf jeder Mandatsseite Datenimport, Annahme, Planung, Durchführung, Abschluss und Bericht. Planung, Abschluss und Bericht werden mit Visum freigegeben; die Freigabe des Berichts setzt den freigegebenen Abschluss voraus. Das Dossier lässt sich mit Zeitstempel archivieren.

3. Nachvollziehbarkeit: Visum, Datum, Protokoll

Wer hat was wann geprüft und beurteilt? pruvia: Jede Prüfungshandlung trägt Beurteilung und Visum der angemeldeten Person. Vorschläge der KI werden erst mit der Übernahme durch eine Person Teil der Akte. Ein Reviewer bestätigt die Durchsicht je Prüfgebiet. Das Aktivitätsprotokoll je Mandat listet die wesentlichen Schritte mit Zeit, Kategorie und Visum und lässt sich als TXT oder CSV herunterladen.

4. Leadsheets und Nachweise

Die Zahlen des Kunden müssen bis auf das Konto prüfbar sein, mit Belegen am richtigen Ort. pruvia: Leadsheets je Prüfgebiet mit Berichtsjahr, Vorjahr und Veränderung je Position und Konto; Belege ziehen Sie direkt auf eine Position oder ein Konto. Ein Prüfgebiet lässt sich erst abschliessen, wenn alle Handlungen im Umfang beurteilt sind; ändern sich die Salden durch einen neuen Import, setzt pruvia Abschluss und Review zurück.

5. Bericht im Wortlaut der Schweizer Standards

Der Revisionsbericht muss dem Wortlaut der Berufsorganisation folgen, mit allen Varianten der Prüfungsaussage und den nötigen Zusätzen. pruvia: Berichte auf Grundlage der Berichtsbeispiele des SER und der Textbausteine von EXPERTsuisse, auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch; Prüfung des Berichtsdatums; Vollständigkeitserklärung vor der Zustellung; PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur.

6. Unterlagen vom Kunden

Unterlagen und Auskünfte müssen nachvollziehbar angefordert und abgelegt werden. pruvia: Anforderung je Position mit Prüfgebiet, Frist und Erinnerungen über ein Kundenportal; Übernahme der Eingänge als Nachweis ins Leadsheet. Details unter Unterlagenliste und Kundenportal.

7. Analyse der Buchungen

Ein zeitgemässes Audittool wertet das Buchungsjournal als Ganzes aus. pruvia: 14 regelbasierte Prüfmuster mit Kritikalität, Heatmap und risikoorientierter Stichprobe, siehe Journal Entry Testing.

8. Qualitätsmanagement des Revisionsunternehmens

Revisionsunternehmen müssen ein Qualitätsmanagement nach ISQM-CH 1 führen. pruvia: Acht Komponenten mit Nachweisen aus den Prüfakten, Nachschau, jährliche Beurteilung sowie Personen, Zulassungen, Weiterbildung, Reglemente und Versicherungen, siehe ISQM-CH 1 im Revisionsunternehmen.

9. Hosting in der Schweiz und Datenschutz

Prüfakten enthalten vertrauliche Daten der Kunden. pruvia: Die Daten werden in der Schweiz gehostet; jedes Unternehmen erhält eine eigene, getrennte Datenbank. Die Anmeldung erfolgt mit zweitem Faktor, die Daten werden automatisch gesichert. KI-Funktionen laufen ausschliesslich in Rechenzentren in der EU, identifizierende Angaben werden bei textbasierten KI-Funktionen pseudonymisiert, und die KI lässt sich je Unternehmen abschalten. pruvia ist auf das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz ausgelegt.

10. Wechsel ohne Datenverlust

Beim Wechsel der Software müssen frühere Prüfungen auffindbar bleiben. pruvia: Im Altsystem geprüfte Jahre werden gesammelt als Übergangsjahr gekennzeichnet, die alten Dossiers je Mandat und Jahr abgelegt, siehe Übergangsjahr und Altjahre.

Was die Software nicht übernimmt

Auch die beste Software ersetzt kein Prüfungsurteil. In pruvia bleiben Annahme, Wesentlichkeit, Risikobeurteilung, die Beurteilung jeder Handlung, die Würdigung der Feststellungen und die Prüfungsaussage bei der Revisionsstelle. pruvia rechnet, schlägt vor, prüft Vollständigkeit und Fristen und dokumentiert, wer entschieden hat.

Häufige Fragen

Prüfsoftware, Revisionssoftware oder Audit-Software – meint das dasselbe?

Im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung ja. «Revisionssoftware» und «Prüfsoftware» sind die deutschen Begriffe, «Audit-Software» der internationale. «Prüfsoftware» kann im allgemeinen Sprachgebrauch auch Software für andere Prüfungen meinen, etwa technische Tests; hier ist die Abschlussprüfung gemeint. In der Schweiz heisst die gesetzliche Prüfung der Jahresrechnung Revision, unterschieden in ordentliche und eingeschränkte Revision (Art. 727 und 727a OR). «Audit» ist der internationale Begriff für die Abschlussprüfung. Eine Audit-Software für die Schweiz ist eine Revisionssoftware für diese Prüfungsarten.

Was ist ein Audit-Tool?

Eine Software, mit der eine Revisionsstelle die Abschlussprüfung plant, durchführt, dokumentiert und mit dem Bericht abschliesst. In der Schweiz muss es die eingeschränkte und die ordentliche Revision nach Schweizer Standards abbilden.

Für welche Prüfungen eignet sich pruvia?

Als Prüfungssoftware für die eingeschränkte Revision nach SER, die ordentliche Revision mit IKS-Prüfung und umfassendem Bericht an den Verwaltungsrat sowie für Spezialprüfungen wie Gründung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung oder Zwischenabschluss bei Überschuldung.

Wie macht pruvia die Prüfung nachvollziehbar?

Jede Prüfungshandlung trägt Beurteilung und Visum, Freigaben erfolgen mit Visum, und ein Aktivitätsprotokoll je Mandat listet die wesentlichen Schritte mit Zeit und Visum. KI-Vorschläge werden erst mit der Übernahme durch eine Person Teil der Akte.

Wo liegen die Daten?

In der Schweiz, in einer eigenen Datenbank je Unternehmen. KI-Funktionen laufen ausschliesslich in Rechenzentren in der EU und lassen sich je Unternehmen abschalten.

In welchen Sprachen erstellt pruvia Berichte?

Auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch, auf Grundlage der Berichtsbeispiele des SER und der Textbausteine von EXPERTsuisse.

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