Eingeschränkte Revision: Ablauf, Pflichten, Software
Stand: · fastview ag, Suhr
Fachlich verantwortlich: Marco Zanetti und Reto Ackermann, Treuhänder und Wirtschaftsprüfer, fastview ag
Die eingeschränkte Revision ist die häufigste gesetzliche Abschlussprüfung (international: Audit) in der Schweiz. Sie folgt dem Schweizer Standard zur eingeschränkten Revision (SER) und endet mit einer negativen Zusicherung. Diese Seite fasst den Ablauf zusammen und zeigt, welche Schritte die Prüfsoftware pruvia führt und welche Beurteilungen bei der Revisionsstelle bleiben.
Kurz zusammengefasst
- Gesetzliche Grundlage sind Art. 727a und Art. 729 ff. OR, fachliche Grundlage der SER.
- Prüfungshandlungen sind Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angemessene Detailprüfungen (Art. 729a Abs. 2 OR).
- pruvia führt durch Datenimport, Annahme, Planung, Durchführung, Abschluss und Bericht; die Statusübersicht zeigt auf jeder Mandatsseite den Stand.
- Das Prüfprogramm umfasst 20 Prüfgebiete mit den gebräuchlichen Handlungen der eingeschränkten Revision (SER Anhang D).
- Der Bericht folgt den Berichtsbeispielen des SER (Anhang F) und ist auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch verfügbar.
Wann die eingeschränkte Revision gilt
Gesellschaften, die nicht zur ordentlichen Revision verpflichtet sind, lassen ihre Jahresrechnung eingeschränkt prüfen (Art. 727a Abs. 1 OR). Mit Zustimmung sämtlicher Gesellschafter kann darauf verzichtet werden, wenn die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt nicht mehr als zehn Vollzeitstellen hat (Opting-out, Art. 727a Abs. 2 OR).
Geprüft wird, ob Sachverhalte vorliegen, aus denen zu schliessen ist, dass die Jahresrechnung und der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns nicht Gesetz und Statuten entsprechen (Art. 729a Abs. 1 OR). Das Ergebnis ist eine negative Zusicherung: Die Revisionsstelle bestätigt nicht, dass alles korrekt ist, sondern dass sie nicht auf solche Sachverhalte gestossen ist. Die Prüfung beschränkt sich auf Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angemessene Detailprüfungen (Art. 729a Abs. 2 OR).
Ablauf in pruvia
Die Statusübersicht steht auf jeder Mandatsseite und zeigt sechs Stationen. Jede verlinkt auf die zugehörige Seite.
- Datenimport. Die Saldobilanz des Kunden als Excel, CSV oder PDF; das Vorjahr wird separat geladen. pruvia prüft dabei, ob die Bilanz aufgeht.
- Annahme. Voraussetzungen, Unabhängigkeit, Fortführung und Gesamteinschätzung in vier Schritten. Bei einer Erstprüfung kommen Fragen zum Vorgängerprüfer dazu.
- Planung. Sechs Schritte: Organe und relevante Personen, Kenntnis des Geschäfts, Buchungsjournal, Wesentlichkeit, Risikobeurteilung und Prüfungsschwerpunkte je Prüfgebiet. Die Planung lässt sich erst freigeben, wenn alle Schritte erledigt sind; danach ist sie gesperrt.
- Durchführung. Die Prüfgebiete mit Leadsheet, Handlungen und Nachweisen (siehe unten).
- Abschluss. Würdigung der Feststellungen, Kapitalverlust und Überschuldung, Nachtragsbuchungen, Schlussbesprechung; Freigabe mit Visum.
- Bericht. Erst nach freigegebenem Abschluss: Prüfungsaussage, Zusätze und Hinweise, Berichtsdatum, Freigabe.
Wesentlichkeit und Prüfungsumfang
pruvia berechnet die Wesentlichkeit aus der importierten Saldobilanz und schlägt drei Bezugsgrössen mit üblichen Bandbreiten vor: Ergebnis vor Steuern (Standard 5 %, 3–10 %), Nettoerlös (0,5 %, 0,5–1 %) und Bilanzsumme (1 %, 0,5–2 %). Daraus folgen die Gesamtwesentlichkeit (W1), die Toleranzwesentlichkeit (W2, Standard 75 % von W1) und die Nichtaufgriffsgrenze (W3, Standard 10 % von W1). Sie wählen die Bezugsgrösse, passen den Satz innerhalb der Bandbreite an oder legen einen Betrag mit Begründung fest.
Den Umfang je Prüfgebiet leitet pruvia aus Wesentlichkeit, Risiken und den Faktoren nach SER 3.3 ab (Zukunftsabhängigkeit, Komplexität, Bewertung, Ermessen): «normal» mit den empfohlenen Handlungen, «erhöht» zusätzlich mit den weiterführenden Handlungen, «keine PH» für Gebiete unter der Nichtaufgriffsgrenze, sofern sie nicht Pflicht sind. Wählen Sie einen anderen Umfang, verlangt pruvia eine Begründung.
Prüfprogramm, Leadsheets und Nachweise
Das Prüfprogramm umfasst 20 Prüfgebiete von «A Jahresrechnung als Ganzes» über flüssige Mittel, Forderungen, Vorräte, Sachanlagen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Steuern, MWST, Eigenkapital und die Erfolgsrechnung bis «Y Anhang» und «Z Ereignisse nach dem Bilanzstichtag», mit 267 Handlungen der eingeschränkten Revision.
- Leadsheet: je Position und Konto Berichtsjahr, Vorjahr, Veränderung in CHF und Prozent, Status und Nachweise. Belege ziehen Sie direkt auf eine Position oder ein Konto. Ein Konto markieren Sie als geprüft oder als nicht massgeblich; Vermerke gehen mit einem Klick in die Schlussbesprechung oder die Pendenzenliste.
- Handlungen: Beurteilung «OK», «nOK» oder «n/a» mit Visum der angemeldeten Person.
- Rechnerische Prüfungen: Bilanzgleichgewicht (A/02), Übereinstimmung des Jahresergebnisses mit dem Eigenkapital (A/03) und Abgleich der Zwischensummen mit den Hauptbuchkonten (A/05) prüft pruvia selbst. Die Abstimmung der Vorjahresbestände (A/04) bleibt bewusst manuell.
- Fortführung: pruvia zeigt Indikatoren aus der Saldobilanz, etwa bilanzielle Überschuldung, hälftigen Kapitalverlust, negatives Nettoumlaufvermögen oder Verluste in zwei Jahren in Folge, und leitet aus Ihrer Einschätzung die Folgen für den Bericht ab.
- Gebiet abschliessen: erst, wenn alle Handlungen im Umfang beurteilt sind. Ändern sich Salden durch einen neuen Import, setzt pruvia Abschluss und Review des Gebiets zurück.
Unterlagen beim Kunden fordern Sie über das Kundenportal an; die Auswertung des Buchungsjournals ist bei der eingeschränkten Revision freiwillig, siehe Journal Entry Testing.
Revisionsbericht
Der Berichtswortlaut beruht auf den 17 Berichtsbeispielen des SER (Anhang F) sowie den Textbausteinen von EXPERTsuisse zu Gewinnverwendung und Vorjahresangaben, auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Sie wählen die Prüfungsaussage (positiv, eingeschränkt, verneinend oder Unmöglichkeit einer Prüfungsaussage) und die Zusätze, etwa zu Kapitalverlust, Überschuldung, Verstoss gegen die GV-Frist, Mitwirkung bei der Buchführung oder Vorjahresangaben. pruvia prüft das Berichtsdatum: Es darf nicht vor der Gutheissung der Jahresrechnung und nicht vor Beendigung der Prüfungsarbeiten liegen. Die Vollständigkeitserklärung der Unternehmensleitung entsteht nach SER Anhang E; der Bericht wird erst nach unterzeichneter Erklärung zugestellt. Ausgegeben wird ein PDF mit Titelblatt, Bericht und Jahresrechnung, auf Wunsch mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Was die Revisionsstelle entscheidet
- Annahme des Mandats und Beurteilung der Unabhängigkeit;
- Bezugsgrösse und Höhe der Wesentlichkeit, Beurteilung der Risiken und Abweichungen vom abgeleiteten Umfang;
- Beurteilung jeder Handlung und jedes Kontos, Würdigung der Feststellungen und der Fortführungsfähigkeit;
- Prüfungsaussage, Zusätze und Berichtsdatum.
Vorschläge von pruvia, auch solche aus der KI-Unterstützung, werden erst mit Ihrer Übernahme Teil der Akte.
Häufige Fragen
Welche Prüfungshandlungen verlangt die eingeschränkte Revision?
Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angemessene Detailprüfungen (Art. 729a Abs. 2 OR). Das Prüfprogramm von pruvia beruht auf den gebräuchlichen Handlungen des SER (Anhang D) und umfasst 20 Prüfgebiete.
Was bedeutet negative Zusicherung?
Die Revisionsstelle bestätigt, dass sie nicht auf Sachverhalte gestossen ist, aus denen zu schliessen wäre, dass die Jahresrechnung nicht Gesetz und Statuten entspricht. Sie bestätigt nicht positiv, dass die Jahresrechnung korrekt ist.
In welchen Sprachen erstellt pruvia den Revisionsbericht?
Auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Der Wortlaut beruht auf den Berichtsbeispielen des SER und den Textbausteinen von EXPERTsuisse.
Wie legt pruvia den Prüfungsumfang je Prüfgebiet fest?
pruvia leitet ihn aus Wesentlichkeit, Risiken und den Faktoren nach SER 3.3 ab und schlägt «normal», «erhöht» oder «keine PH» vor. Weichen Sie davon ab, verlangt pruvia eine Begründung.
Was ist der Unterschied zwischen Audit und Revision?
In der Schweiz heisst die gesetzliche Prüfung der Jahresrechnung Revision, unterschieden in ordentliche und eingeschränkte Revision (Art. 727 und 727a OR). «Audit» ist der internationale Begriff für die Abschlussprüfung; die eingeschränkte Revision mit negativer Zusicherung ist eine Schweizer Prüfungsart.
Kann ich den Bericht elektronisch unterzeichnen?
Ja. Der Bericht entsteht als PDF und lässt sich elektronisch signieren, standardmässig mit qualifizierter elektronischer Signatur.
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