Audit, Revision, Prüfung, Prüftool: Begriffe in der Schweiz
Stand: · fastview ag, Suhr
Fachlich verantwortlich: Marco Zanetti und Reto Ackermann, Treuhänder und Wirtschaftsprüfer, fastview ag
Wer eine Software für die Abschlussprüfung sucht, stösst auf viele Wörter für dieselbe Sache: Audit, Revision, Prüfung, Audit-Software, Audit-Tool, Prüfsoftware. Diese Seite erklärt die Begriffe so, wie sie in der Schweiz verwendet werden, mit den Artikeln des Obligationenrechts (OR), und grenzt sie von ähnlich klingenden Begriffen ab.
Kurz zusammengefasst
- «Revision» ist der Schweizer Gesetzesbegriff für die Prüfung der Jahresrechnung. Der internationale Begriff «Audit» entspricht der ordentlichen Revision; die eingeschränkte Revision ist am ehesten mit einer prüferischen Durchsicht (Review) vergleichbar.
- Das OR unterscheidet die ordentliche Revision (Art. 727 OR) und die eingeschränkte Revision (Art. 727a OR); kleine Gesellschaften können auf die eingeschränkte Revision verzichten (Opting-out, höchstens 10 Vollzeitstellen, Zustimmung aller Gesellschafter).
- Audit-Software, Revisionssoftware und Prüfsoftware meinen dasselbe: Software für die Abschlussprüfung. «Audit-Tool» und «Prüftool» werden auch für andere Prüfungen verwendet.
Begriffe von A bis Z
Abschlussprüfung · Audit · Audit-Software, Revisionssoftware, Prüfsoftware · Audit-Tool, Audittool, Prüftool · Eingeschränkte Revision · IKS · Interne Revision · ISO-Audit · ISQM-CH 1 · Journal Entry Testing · Leadsheet · Negative Zusicherung · Opting-out · Ordentliche Revision · Prüfdossier · Prüfung · Revision · Revisionsstelle · SA-CH · SER · Spezialprüfung · Zugelassener Revisor, zugelassener Revisionsexperte
Grundbegriffe
- Audit (internationaler Begriff für die Abschlussprüfung)
- Internationaler Begriff für eine unabhängige Prüfung. Im Zusammenhang mit der Jahresrechnung meint «Audit» die Abschlussprüfung mit hinreichender Sicherheit; in der Schweiz entspricht ihr die ordentliche Revision. Die eingeschränkte Revision ist eine Schweizer Prüfungsart mit begrenzter Sicherheit; international entspricht ihr am ehesten eine prüferische Durchsicht (Review). Im allgemeinen Sprachgebrauch heissen auch andere Prüfungen Audit, etwa ein ISO-Audit eines Managementsystems.
- Revision (gesetzliche Revision)
- Der Begriff des Schweizer Obligationenrechts für die Prüfung der Jahresrechnung durch die Revisionsstelle. Das Gesetz unterscheidet die ordentliche und die eingeschränkte Revision (Art. 727 und 727a OR).
- Abschlussprüfung (Jahresabschlussprüfung)
- Prüfung der Jahresrechnung (und gegebenenfalls der Konzernrechnung) mit einem Bericht über das Ergebnis. «Revision» ist der gesetzliche Begriff in der Schweiz; «Audit» bezeichnet international die Abschlussprüfung mit hinreichender Sicherheit, wie sie der ordentlichen Revision entspricht.
- Prüfung
- Oberbegriff für jede Beurteilung eines Sachverhalts anhand von Kriterien. In der Revision ist die Prüfung der Jahresrechnung gemeint; das Gesetz kennt daneben Spezialprüfungen, etwa bei qualifizierter Gründung oder Kapitalerhöhung.
Revisionsstelle und Prüfungsarten
- Revisionsstelle
- Die von der Generalversammlung (bzw. Gesellschafterversammlung) gewählte, unabhängige Prüferin der Jahresrechnung. Sie muss je nach Prüfungsart als Revisor oder Revisionsexperte zugelassen sein.
- Ordentliche Revision
- Pflicht für Publikumsgesellschaften, für Gesellschaften, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der Grössen Bilanzsumme 20 Mio. Franken, Umsatzerlös 40 Mio. Franken und 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt überschreiten, sowie für konzernrechnungspflichtige Gesellschaften (Art. 727 OR). Sie ist auch durchzuführen, wenn Aktionäre bzw. Gesellschafter mit zusammen mindestens 10 Prozent des Kapitals sie verlangen (Art. 727 Abs. 2 OR), oder freiwillig, wenn Statuten oder Generalversammlung es vorsehen (Opting-up, Art. 727 Abs. 3 OR). Geprüft wird mit hinreichender Sicherheit, auch ob ein IKS existiert (Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR). Mehr unter Ordentliche Revision und IKS.
- Eingeschränkte Revision
- Prüfung für Gesellschaften, die nicht zur ordentlichen Revision verpflichtet sind (Art. 727a OR). Sie beschränkt sich auf Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angemessene Detailprüfungen (Art. 729a OR) und endet mit einer negativen Zusicherung. Mehr unter Eingeschränkte Revision.
- Opting-out
- Verzicht auf die eingeschränkte Revision mit Zustimmung sämtlicher Aktionäre bzw. Gesellschafter, wenn die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt nicht mehr als zehn Vollzeitstellen hat (Art. 727a Abs. 2 OR).
- Spezialprüfung
- Prüfung, die das Gesetz für einen bestimmten Vorgang verlangt, etwa bei qualifizierter Gründung oder Kapitalerhöhung (z. B. mit Sacheinlage), Kapitalherabsetzung, Aufwertung, Zwischendividende, Zwischenabschluss bei Überschuldung, Umwandlung oder Liquidation. Je nach Fall ist sie der Revisionsstelle oder einem zugelassenen Revisor bzw. Revisionsexperten vorbehalten.
- Zugelassener Revisor, zugelassener Revisionsexperte (Revisor, Revisionsexperte)
- Zulassungen der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) nach dem Revisionsaufsichtsgesetz. Die Revisionsstelle muss als Revisor zugelassen sein (Art. 727c OR), für die ordentliche Revision als Revisionsexperte, bei Publikumsgesellschaften als staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen (Art. 727b OR).
Standards und Ergebnis
- SER (Standard zur eingeschränkten Revision)
- Der Standard zur eingeschränkten Revision der Berufsverbände EXPERTsuisse und TREUHAND|SUISSE. Er beschreibt Vorgehen, Prüfungshandlungen und Berichtsbeispiele der eingeschränkten Revision.
- SA-CH (Schweizer Standards zur Abschlussprüfung)
- Die Schweizer Standards zur Abschlussprüfung von EXPERTsuisse für die ordentliche Revision; sie beruhen auf den internationalen International Standards on Auditing (ISA). Die Einzelstandards heissen ISA-CH und werden mit Nummer zitiert, etwa ISA-CH 240 zu dolosen Handlungen.
- Negative Zusicherung
- Prüfungsaussage der eingeschränkten Revision: Die Revisionsstelle bestätigt nicht, dass die Jahresrechnung richtig ist, sondern dass sie nicht auf Sachverhalte gestossen ist, aus denen zu schliessen wäre, dass die Jahresrechnung oder der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns nicht Gesetz und Statuten entspricht (Art. 729a Abs. 1 Ziff. 1 und 2 OR).
- ISQM-CH 1 (Qualitätsmanagement)
- Standard zum Qualitätsmanagement des Revisionsunternehmens als Ganzes, nicht des einzelnen Mandats. Mehr unter ISQM-CH 1 im Revisionsunternehmen.
Arbeitsmittel der Prüfung
- Prüfdossier (Arbeitspapiere, Prüfakte)
- Die Dokumentation einer Prüfung je Mandat und Geschäftsjahr: Annahme, Planung, Prüfungshandlungen mit Nachweisen, Feststellungen und Bericht. Sie muss zeigen, wer was wann geprüft und beurteilt hat.
- Leadsheet
- Übersicht je Prüfgebiet mit den Salden des Berichtsjahres und des Vorjahres, der Veränderung und den Verweisen auf Prüfungshandlungen und Nachweise.
- IKS (Internes Kontrollsystem)
- Die Kontrollen, mit denen ein Unternehmen eine verlässliche Rechnungslegung sicherstellt. Bei der ordentlichen Revision prüft die Revisionsstelle, ob ein IKS existiert (Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR).
- Journal Entry Testing (Buchungsanalyse)
- Auswertung des Buchungsjournals nach auffälligen Mustern, etwa Buchungen an Wochenenden, runde Beträge oder Buchungen nahe dem Stichtag. Mehr unter Journal Entry Testing.
Software für die Revision
- Audit-Software, Revisionssoftware, Prüfsoftware (Auditsoftware, Prüfungssoftware, Revisionssoftware)
- Software, mit der die Revisionsstelle die Abschlussprüfung plant, durchführt, dokumentiert und mit dem Bericht abschliesst. Für die Schweiz muss sie die Prüfungsarten nach Schweizer Recht und Standards abbilden, die das Revisionsunternehmen durchführt. Welche Anforderungen dazugehören, steht unter Audit-Software Schweiz.
- Audit-Tool, Audittool, Prüftool
- Umgangssprachlich für eine Audit-Software oder für ein einzelnes Werkzeug innerhalb der Prüfung, etwa zur Buchungsanalyse. Das Wort meint ausserhalb der Revision oft anderes, etwa Werkzeuge für Website-, Sicherheits- oder ISO-Audits.
Abgrenzungen
- Interne Revision (Internal Audit)
- Eine Funktion innerhalb des Unternehmens, die im Auftrag von Verwaltungsrat oder Geschäftsleitung Prozesse und Kontrollen prüft. Sie ersetzt die gesetzliche Revision durch die externe Revisionsstelle nicht.
- ISO-Audit (Qualitätsaudit, Zertifizierungsaudit)
- Prüfung eines Managementsystems, etwa nach ISO 9001, durch interne oder externe Auditoren. Mit der Abschlussprüfung hat es nichts zu tun; Software dafür ist keine Revisionssoftware.
Wofür pruvia steht
pruvia ist eine Revisionssoftware für Schweizer Revisionsunternehmen: Eingeschränkte Revision mit Prüfprogramm nach SER, ordentliche Revision mit Risikobeurteilung, IKS-Prüfung und umfassendem Bericht an den Verwaltungsrat, Spezialprüfungen mit eigener Prüfungsbestätigung und Qualitätsmanagement nach ISQM-CH 1. Die Anforderungen an eine Audit-Software stehen Punkt für Punkt unter Audit-Software Schweiz.
Häufige Fragen
Ist Audit dasselbe wie Revision?
Nicht ganz. «Revision» ist der gesetzliche Begriff in der Schweiz, «Audit» der internationale. Der ordentlichen Revision entspricht ein Audit; die eingeschränkte Revision prüft mit begrenzter Sicherheit und ist international am ehesten mit einer prüferischen Durchsicht (Review) vergleichbar. Im allgemeinen Sprachgebrauch heissen auch andere Prüfungen Audit, etwa ISO-Audits.
Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und eingeschränkter Revision?
Die ordentliche Revision prüft mit hinreichender Sicherheit und umfasst die Prüfung, ob ein IKS existiert (Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR). Die eingeschränkte Revision beschränkt sich auf Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angemessene Detailprüfungen und endet mit einer negativen Zusicherung (Art. 729a OR).
Meinen Prüfsoftware, Revisionssoftware und Audit-Tool dasselbe?
Im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung ja: Software, mit der die Revisionsstelle die Prüfung plant, durchführt, dokumentiert und berichtet. «Audit-Tool» und «Prüftool» meinen ausserhalb der Revision oft anderes, etwa Werkzeuge für Website- oder ISO-Audits.
Wer darf eine eingeschränkte Revision durchführen?
Eine Revisionsstelle, die von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) als Revisor zugelassen ist (Art. 727c OR). Für die ordentliche Revision muss sie als Revisionsexperte zugelassen sein, bei Publikumsgesellschaften als staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen (Art. 727b OR).
pruvia ausprobieren
Der Systemrundgang zeigt pruvia mit Beispieldaten, ohne Registrierung. Für Fragen zu Ihrem Revisionsunternehmen vereinbaren Sie eine Online-Demo.
Weitere Wissensseiten
Audit-Software Schweiz
Was eine Revisionssoftware für Schweizer Revisionsunternehmen können muss – Punkt für Punkt mit dem Stand in pruvia.
PrüfungsartEingeschränkte Revision
Ablauf nach SER, negative Zusicherung, Prüfprogramm mit Leadsheets und Revisionsbericht – und was pruvia dabei übernimmt.
PrüfungsartOrdentliche Revision und IKS
Risikobeurteilung, IKS-Existenzprüfung, Kontrolltests und umfassender Bericht an den Verwaltungsrat – so bildet pruvia sie ab.
QualitätsmanagementISQM-CH 1 im Revisionsunternehmen
Acht Komponenten, Nachweise aus den Prüfakten, Nachschau, jährliche Beurteilung sowie Personen, Reglemente und Versicherungen.